Gesundheit
Kinder-Sonderbetreuungszeit bei Covid kehrt zurück
Eltern bekommen bis zu drei Wochen frei, den Arbeitgebern werden die Kosten ersetzt. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres.
Die Sonderbetreuungszeit bei Coronavirus-Krankheitsfällen von Kindern kehrt zurück, und das sogar rückwirkend mit Schulbeginn. Einen entsprechenden Beschluss fällte der Nationalrat gestern Abend gegen Ende seiner nach mehr als zwölf Stunden abgeschlossenen Sitzung.
Bei der Sonderbetreuungszeit geht es um Fälle, wo Kinder wegen ihrer Covid-Infektion Kindergarten, Tageseltern, Schule oder Hort nicht besuchen können. Sobald das Kind Corona-positiv ist und deswegen nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen darf, greift der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit – egal, ob das Kind Symptome entwickelt oder nicht.
Gilt bis Ende des Jahres
Eltern erhalten nun für die Betreuung bis zu drei Wochen frei, den Arbeitgebern werden die Kosten ersetzt. Die Regel gilt bis Ende des Jahres. Die Sonderbetreuungszeit gibt es unabhängig von der Beschäftigungsdauer – und zwar voll, und nicht nur anteilig, selbst wenn das befristete Arbeitsverhältnis nur weniger Monate dauert.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der Arbeiterkammer.